
Die Stadt Flensburg hat in dieser auch für die Eltern schwierigen Zeit entschieden, auf Antrag eine Erstattung der Elternbeiträge für den Schließungszeitraum (zunächst bis 19.04.) zu gewähren. Dies soll für alle Bereiche gelten, in denen keine Betreuung stattgefunden hat. Sowohl für Kita, Tagespflege und den offenen Ganztag.
Oberbürgermeisterin Simone Lange "Uns ist wichtig, dass es möglichst eine landesweite Regelung für die Befreiung gibt. Das schafft Transparenz auch über die kommunalen Grenzen hinweg. Deshalb werden wir auch den Dialog mit dem Städteverband suchen". Die Tagespflege und die Notversorgung in den Kitas sind wichtige Angebote in diesen Zeiten. Die durchgeführte Betreuung wird hier wie gewohnt abgerechnet. Die Flensburger Regelung hat auch die Anbieter im Blick. Deshalb soll die nächste Abschlagszahlung an die Kitaträger vorgezogen werden, um die Liquidität der Träger zu sichern. Weitere Maßnahmen sind in der Beratung.
Alle Tageseltern erhalten auch weiterhin den städtischen Anteil zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen. Da auch in diesem Bereich Einnahmeverluste zu verzeichnen sein können, verweist die Stadt auch auf die in Aussicht gestellten Hilfen, die z.B. für Kleinstunternehmer und Soloselbständige bereitgestellt werden. Nähere Informationen erteilt das Infotelefon der Wireg.
Kooperationspartner, Kitaträger und Tagespflegestellen erhalten hierzu noch einmal gesondert Post, damit diese die Eltern informieren können. Fragen hierzu können an die Abt. Kindertagestätten gestellt werden.