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Ein Frauenschicksal

22. Februar 2012, von «Kurt Tomaschewski»

Sie lebte mit ihrem Mann und drei Kindern in Königsberg/Ostpreußen. Ihr Mann war auf der Königsberger Schichau-Werft im U-Bootbau tätig.

U-Boote waren kriegswichtige Waffen für die Marine im zweiten Weltkrieg. Die damit beschäftigten Werftarbeiter wurden vom Kriegsdienst verschont. Aber dann war es auch für ihren Mann soweit. Im August 1944 musste er, Jahrgang 1911, auch in den unseligen Krieg. Ihr dritter Sohn wurde am 30. Juli 1944 geboren. Da ihr Mann sich zum 1. August ´44 bei seiner Einheit melden musste, hat er seinen Sohn nicht mehr gesehen. Er hat ihn nie mehr gesehen, denn im Oktober ´44 erhielt seine Frau die schlimme Nachricht, dass ihr Mann nach schweren Kämpfen mit der russischen Armee im ostpreußischen Grenzgebiet bei Wirballen, vermisst wird. Von seiner Kompanie hatten nur wenige überlebt.

Im Januar ´45 musste die Frau mit zwei Kindern, eines ihrer Kinder starb am 21. Dezember ´40, mit einem der letzten Schiffe aus Königsberg flüchten. Das jüngste Kind war sechs Monate alt. Die Flucht über Stettin, Pasewalk und Ueckermünde dauerte dreieinhalb Monate. Sie endete am 7. Mai ´45 in Flensburg. Nach einer kurzen Station bei einer Flensburger Familie lebte sie mit ihren zwei Kindern von 1945 bis 1951 in einem Flüchtlingslager in Flensburg.
Das jüngste Kind starb mit 13 Monaten unter tragischen Umständen im Lager. Um zu überleben, musste sie für sich und ihr Kind Rente beantragen. Für Vermisste gab es keine. Von ihr wurde verlangt, dass sie ihren Mann für tot erklärt.

Ich glaube, wer sich nicht selbst in einer solchen Situation befindet, kann nicht ermessen, was das bedeutet, als Ehefrau ihren Mann und Vater ihrer Kinder für tot zu erklären. Sie hat länger gezögert, aber sie und ihr Kind mussten überleben. Dann tat sie es, um zunächst 36 und später 40 Mark Rente zu bekommen. Sie hat es nie verwunden. Sie sagte, sie kam sich vor, als hätte sie ihren Mann getötet.

Die Frau hat dann, als das Leben sich im Nachkriegsdeutschland wieder normalisierte, als Putzfrau in der Pädagogischen Hochschule Flensburg gearbeitet. Ein Professor und Dozent der PH, der sich mit Flüchtlingsschicksalen beschäftigte, befragte auch die Frau nach ihren Erlebnissen. Als er von ihr hörte, dass sie für einen kärglichen Geldbetrag ihren Mann für tot erklären lassen musste, war er erschüttert. Er schrieb einem befreundeten Menschen, der beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes tätig war, einen Brief, in dem er sein Unverständnis über solch unmenschliche behördliche Bestimmungen zum Ausdruck brachte.

Der Brief befand sich auch im Nachlass der Frau. Ich gebe ihn verkürzt wieder:
Sehr geehrter Herr Dr. Wegener, Sie boten mir damals in Frankfurt Ihre Hilfe an, wenn ich ein Anliegen hätte. Hier an der PH-Flensburg ist eine Putzfrau tätig, die ich nach ihrer Familie und ihren Fluchterlebnissen befragte. Die Schilderung, dass sie ihren Mann, einen geliebten Menschen, für eine geringe Geldsumme für tot erklären musste, hat mich zutiefst erschüttert. Ich könnte weinen, wenn ich so etwas höre. Ließen sich solche Gesetze für die Zukunft nicht ändern? Bitte suchen Sie anhand der beigefügten Unterlagen über das DRK nach dem Vermissten.

Die Frau lebte die letzten sieben Jahre in einem Flensburger Pflegeheim. Wenn ich sie besuchte, sprach sie häufig über diese unsägliche Toterklärung. Sie starb im Juli 2010, sechs Wochen vor ihrem 97. Geburtstag.

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